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   LG Hamburg, 13.10.2022 - 304 O 408/21   

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LG Hamburg, 13.10.2022 - 304 O 408/21 (https://dejure.org/2022,35642)
LG Hamburg, Entscheidung vom 13.10.2022 - 304 O 408/21 (https://dejure.org/2022,35642)
LG Hamburg, Entscheidung vom 13. Oktober 2022 - 304 O 408/21 (https://dejure.org/2022,35642)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Hamburg

    § 241 Abs 2 BGB, § 249 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 280 Abs 3 BGB, § 282 BGB
    Prospekthaftung: Schadensersatz wegen Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.07.2017 - II ZR 358/16

    Kapitalanlagegeschäft: Haftung des Gründungsgesellschafters einer

    Auszug aus LG Hamburg, 13.10.2022 - 304 O 408/21
    Die Aufklärungspflicht besteht in gleicher Weise, wenn der Beitrittsinteressent nicht selbst direkt als Kommanditist, sondern mittelbar als Treugeber über einen Treuhänder beitritt, sofern der Treugeber - wie es hier der Fall ist - nach dem Gesellschaftsvertrag wie ein unmittelbar beitretender Gesellschafter behandelt werden soll (§ 7 des Gesellschaftsvertrages; vgl. BGH, Urteil vom 04.07.2017, II ZR 358/16).
  • BGH, 17.04.2018 - II ZR 265/16

    Aufklärungspflichten der nicht rein kapitalistisch als Anleger mit eigener

    Auszug aus LG Hamburg, 13.10.2022 - 304 O 408/21
    Diese Verpflichtung trifft alle Gründungsgesellschafter und insbesondere auch eine Treuhandgesellschaft, sofern diese selbst als Kommanditistin mit eigenen Anteilen an der Gesellschaft beteiligt ist, wie hier die Beklagte zu 2 (§ 5 Ziffer 2 des Gesellschaftsvertrages; vgl. BGH, Urteil vom 17.04.2018, II ZR 265/16).
  • BGH, 13.10.2020 - VIII ZR 290/19

    Eigener wirtschaftlicher Wert der Feststellung des Annahmeverzugs im Falle einer

    Auszug aus LG Hamburg, 13.10.2022 - 304 O 408/21
    13.10.2020, VIII ZR 290/19).
  • BGH, 24.07.2018 - II ZR 305/16

    Rückabwicklung von Beteiligungen an zwei geschlossenen Schiffsfonds im Wege des

    Auszug aus LG Hamburg, 13.10.2022 - 304 O 408/21
    Nach den Grundsätzen der Prospekthaftung im weiteren Sinne haben nach ständiger Rechtsprechung die Gründungsgesellschafter einer Gesellschaft die Pflicht, einem Beitrittsinteressenten für seine Beitrittsentscheidung ein zutreffendes Bild über das Beteiligungsobjekt zu vermitteln und ihn über alle Umstände, die für seine Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können, insbesondere über die mit der angebotenen speziellen Beteiligungsform verbundenen Nachteile und Risiken zutreffend, verständlich und vollständig aufzuklären (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 24.07.2018, II ZR 305/16).
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